XRechnung
Reine Datendatei (XML). Für Menschen nur mit einem Anzeigeprogramm lesbar. Wird vor allem von Behörden, Staatsforsten und Kommunen verlangt.
Was gilt ab wann, welche Rechnungen sind betroffen und was solltest du jetzt vorbereiten? Einfach erklärt für Forstunternehmer, Holzrücker und Forstdienstleister.
Die Pflicht kommt in Stufen. Sie gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland (B2B). Entscheidend ist dabei das Datum deiner Leistung, nicht das Datum der Rechnung.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, deren Daten ein Computer automatisch lesen kann. Sie folgt einer europäischen Norm (EN 16931). In Deutschland sind zwei Formate üblich:
Reine Datendatei (XML). Für Menschen nur mit einem Anzeigeprogramm lesbar. Wird vor allem von Behörden, Staatsforsten und Kommunen verlangt.
Sieht aus wie eine normale PDF, enthält aber zusätzlich die Rechnungsdaten als XML. Praktisch für Firmenkunden, weil beide Seiten sie wie gewohnt öffnen können.
Keine E-Rechnung sind dagegen: eine normale PDF, ein eingescanntes Papier, ein Foto der Rechnung oder eine Word-Datei – auch wenn sie per E-Mail kommen.
Das sind Unternehmen. Hier greift die Pflicht: ab 2027 bzw. 2028 nur noch als E-Rechnung.
Öffentliche Auftraggeber wollen meist schon heute eine XRechnung mit ihrer Leitweg-ID. Ohne sie bleibt die Rechnung oft liegen.
Hängt davon ab, ob der Waldbesitzer als Unternehmer handelt, zum Beispiel als Land- und Forstwirt. An reine Privatpersonen gilt die Pflicht nicht.
Gutschriften nicht vergessen: Viele Holzabrechnungen laufen per Gutschrift vom Sägewerk oder Holzhändler. Eine Gutschrift ist umsatzsteuerlich eine Rechnung – auch hier kommt die E-Rechnung.
Wer als Waldbesitzer die Umsatzsteuer pauschal nach Durchschnittssätzen abrechnet (§ 24 UStG), sollte seine Pflichten mit dem Steuerberater klären.
Seit 2025 dürfen dir Kunden und Lieferanten E-Rechnungen schicken, und du musst sie annehmen. Für den Anfang reicht ein E-Mail-Postfach. Zwei Dinge solltest du aber beachten:
Lag er über 800.000 €? Dann musst du ab Januar 2027 E-Rechnungen schreiben.
Welche Kunden sind Unternehmen, welche Behörden, welche Privatleute? Für Behörden die Leitweg-ID besorgen.
Eine feste E-Mail-Adresse nur für Rechnungen – und Kunden und Lieferanten mitteilen.
Kann dein Programm XRechnung und ZUGFeRD? Word- oder Excel-Vorlagen können das nicht.
Wo werden E-Rechnungen im Original sicher aufbewahrt? Mit dem Steuerberater abstimmen.
Die ersten E-Rechnungen schon 2026 schreiben – dann läuft es, wenn es Pflicht wird.
In FORSTIO entsteht die Rechnung direkt aus Auftrag, Vertrag und den freigegebenen Tagesberichten. Du gibst sie als XRechnung oder ZUGFeRD aus, bei Behörden mit der Leitweg-ID, die du einmal beim Kunden hinterlegst. Dazu kommen Mahnwesen und DATEV-Export für den Steuerberater.
XRechnung und ZUGFeRD aus dem Auftrag – mit Leitweg-ID.
Offene Posten, Mahnungen und Export für den Steuerberater.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was genau für deinen Betrieb gilt, klärst du mit deinem Steuerberater. Quellen: Informationen der IHK Dresden und der IHK Darmstadt zur E-Rechnung, Haufe (BMF-Schreiben zur E-Rechnung), DATEV (E-Rechnung ab 2027), Infoschreiben von HessenForst zur XRechnung.
Ab dem 1. Januar 2027, wenn dein Umsatz im Jahr 2026 über 800.000 Euro lag. Sonst spätestens ab dem 1. Januar 2028. Das gilt für Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland.
Nein. Eine normale PDF ist keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in einem maschinenlesbaren Format, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für den Anfang reicht dafür in der Regel ein E-Mail-Postfach.
Gutschriften sind umsatzsteuerlich Rechnungen. Rechnet ein Sägewerk oder Holzhändler deine Leistung per Gutschrift ab, gelten dafür grundsätzlich dieselben Regeln wie für Rechnungen.
Rechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise, bestimmte steuerfreie Leistungen und Rechnungen an Privatpersonen. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.
Öffentliche Auftraggeber verlangen meist eine XRechnung mit ihrer Leitweg-ID. Die Leitweg-ID bekommst du vom Auftraggeber selbst, oft steht sie im Auftrag oder in einem Infoschreiben.
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