Zum Inhalt
Ratgeber · Stand Oktober 2026

E-Rechnungspflicht 2027: Was Forstunternehmer jetzt wissen müssen

Was gilt ab wann, welche Rechnungen sind betroffen und was solltest du jetzt vorbereiten? Einfach erklärt für Forstunternehmer, Holzrücker und Forstdienstleister.

Kurz gesagt

  • Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können – ein E-Mail-Postfach reicht für den Anfang.
  • Ab 2027 musst du E-Rechnungen schreiben, wenn du 2026 mehr als 800.000 € Umsatz hattest.
  • Ab 2028 gilt das für alle Forstbetriebe, die Rechnungen an andere Unternehmen schreiben.
  • Eine normale PDF ist keine E-Rechnung. Gefragt sind XRechnung oder ZUGFeRD.
  • Staatsforsten und Gemeinden verlangen die XRechnung oft schon heute – mit Leitweg-ID.

Der Zeitplan

Die Pflicht kommt in Stufen. Sie gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland (B2B). Entscheidend ist dabei das Datum deiner Leistung, nicht das Datum der Rechnung.

Ab wannE-RechnungPapier / PDF
seit 2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.Papier und PDF (mit Zustimmung des Kunden) noch erlaubt.
2026Wie 2025.Papier und PDF (mit Zustimmung) noch erlaubt.
2027Pflicht, wenn dein Umsatz 2026 über 800.000 € lag.Bis 800.000 € Vorjahresumsatz: Papier und PDF noch ein letztes Jahr erlaubt.
ab 2028Pflicht für alle Rechnungen an Unternehmen in Deutschland.Papier und PDF nur noch in den Ausnahmefällen (siehe unten).

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, deren Daten ein Computer automatisch lesen kann. Sie folgt einer europäischen Norm (EN 16931). In Deutschland sind zwei Formate üblich:

XRechnung

Reine Datendatei (XML). Für Menschen nur mit einem Anzeigeprogramm lesbar. Wird vor allem von Behörden, Staatsforsten und Kommunen verlangt.

ZUGFeRD

Sieht aus wie eine normale PDF, enthält aber zusätzlich die Rechnungsdaten als XML. Praktisch für Firmenkunden, weil beide Seiten sie wie gewohnt öffnen können.

Keine E-Rechnung sind dagegen: eine normale PDF, ein eingescanntes Papier, ein Foto der Rechnung oder eine Word-Datei – auch wenn sie per E-Mail kommen.

Was heißt das für deinen Forstbetrieb?

Rechnung an Sägewerk, Holzhändler oder Forstbetrieb

Das sind Unternehmen. Hier greift die Pflicht: ab 2027 bzw. 2028 nur noch als E-Rechnung.

Rechnung an Staatsforst, Gemeinde oder Landkreis

Öffentliche Auftraggeber wollen meist schon heute eine XRechnung mit ihrer Leitweg-ID. Ohne sie bleibt die Rechnung oft liegen.

Rechnung an Waldbesitzer

Hängt davon ab, ob der Waldbesitzer als Unternehmer handelt, zum Beispiel als Land- und Forstwirt. An reine Privatpersonen gilt die Pflicht nicht.

Gutschriften nicht vergessen: Viele Holzabrechnungen laufen per Gutschrift vom Sägewerk oder Holzhändler. Eine Gutschrift ist umsatzsteuerlich eine Rechnung – auch hier kommt die E-Rechnung.

Die Ausnahmen

Rechnungen bis 250 € (Kleinbetragsrechnungen)
Fahrausweise
Rechnungen an Privatpersonen
Bestimmte umsatzsteuerfreie Leistungen
Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnung schreiben – aber empfangen können
Rechnungen ins Ausland

Wer als Waldbesitzer die Umsatzsteuer pauschal nach Durchschnittssätzen abrechnet (§ 24 UStG), sollte seine Pflichten mit dem Steuerberater klären.

E-Rechnungen empfangen – das gilt schon jetzt

Seit 2025 dürfen dir Kunden und Lieferanten E-Rechnungen schicken, und du musst sie annehmen. Für den Anfang reicht ein E-Mail-Postfach. Zwei Dinge solltest du aber beachten:

  • Lesen: Eine XRechnung ist eine Datendatei. Du brauchst ein Programm, das sie lesbar anzeigt.
  • Aufbewahren: Die E-Rechnung muss im Originalformat (der Datendatei) und unveränderbar aufbewahrt werden – ein Ausdruck reicht nicht. Wie lange genau, sagt dir dein Steuerberater.

Deine Checkliste für die nächsten Monate

1

Umsatz 2026 prüfen

Lag er über 800.000 €? Dann musst du ab Januar 2027 E-Rechnungen schreiben.

2

Kunden sortieren

Welche Kunden sind Unternehmen, welche Behörden, welche Privatleute? Für Behörden die Leitweg-ID besorgen.

3

Postfach festlegen

Eine feste E-Mail-Adresse nur für Rechnungen – und Kunden und Lieferanten mitteilen.

4

Rechnungsprogramm prüfen

Kann dein Programm XRechnung und ZUGFeRD? Word- oder Excel-Vorlagen können das nicht.

5

Ablage klären

Wo werden E-Rechnungen im Original sicher aufbewahrt? Mit dem Steuerberater abstimmen.

6

Früh üben

Die ersten E-Rechnungen schon 2026 schreiben – dann läuft es, wenn es Pflicht wird.

So hilft FORSTIO

In FORSTIO entsteht die Rechnung direkt aus Auftrag, Vertrag und den freigegebenen Tagesberichten. Du gibst sie als XRechnung oder ZUGFeRD aus, bei Behörden mit der Leitweg-ID, die du einmal beim Kunden hinterlegst. Dazu kommen Mahnwesen und DATEV-Export für den Steuerberater.

Bildschirmfoto FORSTIO Rechnungen mit Status, Zahlung und PDF
Rechnungsübersicht in FORSTIO (erfundene Beispieldaten).

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was genau für deinen Betrieb gilt, klärst du mit deinem Steuerberater. Quellen: Informationen der IHK Dresden und der IHK Darmstadt zur E-Rechnung, Haufe (BMF-Schreiben zur E-Rechnung), DATEV (E-Rechnung ab 2027), Infoschreiben von HessenForst zur XRechnung.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich als Forstunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Ab dem 1. Januar 2027, wenn dein Umsatz im Jahr 2026 über 800.000 Euro lag. Sonst spätestens ab dem 1. Januar 2028. Das gilt für Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland.

Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Eine normale PDF ist keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in einem maschinenlesbaren Format, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD.

Muss ich E-Rechnungen schon heute empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für den Anfang reicht dafür in der Regel ein E-Mail-Postfach.

Gilt die Pflicht auch für Gutschriften vom Sägewerk?

Gutschriften sind umsatzsteuerlich Rechnungen. Rechnet ein Sägewerk oder Holzhändler deine Leistung per Gutschrift ab, gelten dafür grundsätzlich dieselben Regeln wie für Rechnungen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Rechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise, bestimmte steuerfreie Leistungen und Rechnungen an Privatpersonen. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.

Brauche ich für Rechnungen an Staatsforst oder Gemeinde eine Leitweg-ID?

Öffentliche Auftraggeber verlangen meist eine XRechnung mit ihrer Leitweg-ID. Die Leitweg-ID bekommst du vom Auftraggeber selbst, oft steht sie im Auftrag oder in einem Infoschreiben.

E-Rechnungen schreiben, ohne neues Programm zu lernen.

14 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte. Der Test endet automatisch – kein Abo. Wenn du nicht weiterkommst, richten wir es gemeinsam ein.