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E-Rechnung im Forstbetrieb

E-Rechnung für Forstunternehmer – XRechnung und ZUGFeRD ohne Umweg.

Staatsforsten, Gemeinden und immer mehr Firmenkunden wollen keine PDF mehr, sondern eine echte E-Rechnung. Mit FORSTIO schreibst du sie direkt aus dem Auftrag – im Format XRechnung oder ZUGFeRD, bei öffentlichen Auftraggebern mit Leitweg-ID.

Erst die Grundlagen? Zum Ratgeber E-Rechnungspflicht 2027 →

Bildschirmfoto FORSTIO Rechnungen: Rechnungen, Teilzahlungen und Überfälliges auf einen Blick – mit Mahnwesen und DATEV-Export.
Rechnungen
Rechnungen, Teilzahlungen und Überfälliges auf einen Blick – mit Mahnwesen und DATEV-Export.

Bildschirmfoto aus FORSTIO mit erfundenen Beispieldaten.

So kommt die E-Rechnung aus FORSTIO

Kein zweites Programm, kein Abtippen. Die Rechnung entsteht aus dem, was im Auftrag ohnehin schon steht.

1

Auftrag und Leistung

Kunde, Vertrag, Preise und die freigegebenen Tagesberichte liegen schon im Auftrag.

2

Rechnung erstellen

FORSTIO übernimmt Mengen und Preise in die Rechnung. Du prüfst und gibst frei.

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Als E-Rechnung ausgeben

Als XRechnung oder ZUGFeRD – für Behörden mit der Leitweg-ID des Empfängers.

Was sich bei Rechnungen gerade ändert

Die Pflicht zur E-Rechnung zwischen Unternehmen in Deutschland kommt in Stufen. Für Forstunternehmer heißt das:

Seit 1.1.2025 musst du E-Rechnungen empfangen können.
Bis Ende 2026 sind Papier- und PDF-Rechnungen an Firmen noch erlaubt.
2027 nur noch, wenn dein Vorjahresumsatz höchstens 800.000 € betrug.
Ab 1.1.2028 gilt die E-Rechnung für alle Rechnungen an Firmen.
Staatsforsten und Kommunen verlangen die XRechnung oft schon heute.
Kleinbeträge bis 250 € sind ausgenommen.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Was genau für deinen Betrieb gilt, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Leitweg-ID: die Adresse für Rechnungen an Behörden

Öffentliche Auftraggeber wie Landesforstbetriebe, Gemeinden oder Landkreise brauchen auf der Rechnung ihre Leitweg-ID. Ohne sie landet die Rechnung oft nicht in der richtigen Stelle – und die Zahlung verzögert sich.

Einmal beim Kunden hinterlegen

Die Leitweg-ID gehört zum Kunden. In FORSTIO hinterlegst du sie einmal, danach steht sie automatisch auf jeder Rechnung an diesen Kunden.

Woher bekomme ich die Leitweg-ID?

Vom Auftraggeber selbst – meist steht sie im Auftrag, im Vertrag oder in einem Infoschreiben zur Rechnungsstellung.

Häufige Fragen

Kann FORSTIO XRechnung und ZUGFeRD erzeugen?

Ja. Rechnungen aus FORSTIO lassen sich als XRechnung oder ZUGFeRD ausgeben.

Brauche ich für Rechnungen an Staatsforsten eine Leitweg-ID?

Öffentliche Auftraggeber verlangen in der Regel eine Leitweg-ID auf der E-Rechnung. Du bekommst sie vom Auftraggeber und hinterlegst sie in FORSTIO einmal beim Kunden.

Ab wann muss ich E-Rechnungen schreiben?

Empfangen musst du E-Rechnungen schon seit 2025. Schreiben musst du sie an Firmen spätestens ab 2028, bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz schon ab 2027. Behörden verlangen sie oft schon heute.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail nicht mehr?

Eine normale PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht aus wie eine PDF, enthält aber zusätzlich die Rechnungsdaten in maschinenlesbarer Form.

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